WEB-Polizei
  Urheberrecht
 

Beim Erstellen von Internetseiten werden häufig Bilder, Texte oder Musik verwendet, die nicht vom Eigentümer selbst, sondern von Dritten stammen, die Urheberrechte an diesen Elementen besitzen.
Eine Verletzung dieser Urheberrechte, selbst wenn sie unbeabsichtigt war, kann hohe Geldstrafen zur Folge haben.

WER ist Urheber?
Grundsätzlich gilt: Urheber eines Werkes ist immer die Person, die es geschaffen hat.

ZWECK des Urheberrechts
Schutz der Rechte des Eigentümers an seinem Werk (geistiges Eigentum).
Der Urheber hat somit ein Recht auf Namensnennung und den Schutz vor Änderungen bzw. Entstellungen des Werkes (Urheberpersöhnlichkeitsrechte). Außerdem hat er das Recht einen wirtschaftlichen Nutzen aus seinen Leistungen zu ziehen (Verwertungsrechte).

DAUER des Urheberechts
bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers

Nutzungsrechte
Der Urheber kann die Verwertungsrechte (Verfielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, Rechte der öffentlichen Wiedergabe) in Form von Nutzungsrechte an Dritte übertragen.


 
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